EPS-Elektronik Steuergeräte-Service

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)    PDF-Druckversion

  • § 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen EPS-Elektronik und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die Waren oder Dienstleistungen von EPS-Elektronik erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit EPS-Elektronik in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit EPS-Elektronik in eine Geschäftsbeziehung treten.

  • § 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) EPS-Elektronik bietet KFZ-Elektronik als Neuware an und als Dienstleistung die Prüfung und Reparatur von defekten Geräten sowie generalüberholte Austauschgeräte.

(2) Bei den Austauschgeräten handelt es sich um defekte Geräte, die von uns repariert und generalüberholt werden. Sie können sofort geliefert werden, wenn vorrätig, und ersparen die bei Prüfung und Reparatur entstehende Ausfallzeit für das Fahrzeug. Bei Lieferung und Berechnung eines generalüberholten Austauschgeräts setzen wir voraus, dass wir vom Kunden im Gegenzug das defekte reparaturfähige Altgerät innerhalb von 7 Werktagen erhalten. Dieses wird von uns dann instandgesetzt und für den nächsten Kunden bereitgehalten. Erhalten wir ein nicht reparaturfähiges oder nur mit erhöhtem Aufwand reparaturfähiges Altgerät (z.B. verbrannt, durch Wasserschaden oder durch unqualifizierte Reparaturversuche beeinträchtigt) oder ein Altgerät mit beschädigtem Gehäuse, so berechnen wir einen Aufpreis, dessen Höhe je nach Sachlage unterschiedlich sein kann und sich am Mehraufwand für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung bemißt. Der Kunde hat nach Erhalt der Rechnung die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen den Handel rückgängig zu machen. In diesem Fall senden wir das Altgerät zurück und erstatten den bezahlten Betrag für das Austauschgerät, verringert um eine Bearbeitungspauschale für die Wareneingangsprüfung sowie die angefallenen Versandkosten, sobald wir das von uns gelieferte Austauschgerät zurückerhalten haben. Die Bearbeitungspauschale für die Wareneingangsprüfung müssen wir berechnen, da wir das zurückgeschickte Austauschgerät nicht ungeprüft verkaufen können.
Ist die Frist von 7 Tagen verstrichen, werten wir dies als Einverständnis des Kunden mit dem Aufpreis. Das zugesandte Altgerät wird nach dieser Frist instandgesetzt oder vorschriftsmäßig entsorgt, eine Rückabwicklung des Handels mit Rücksendung des Altgeräts ist dann nicht mehr möglich.

(3) Beim Kauf von Neugeräten, für die ein reparaturfähiges Altgerät in Zahlung genommen wird, gilt Folgendes: es wird zunächst der reguläre Neupreis für das Gerät berechnet. Schickt der Kunde innerhalb von 7 Werktagen ein reparierbares, ungeöffnetes Altgerät des gleichen Typs (kein Brand- oder Wasserschaden, keine Reparaturversuche) an EPS-Elektronik, wird nach erfolgreicher Eingangsprüfung der beim Kauf angegebene Betrag erstattet.

(4) Reparaturen werden entweder als Generalüberholung oder als Reparatur der Fehler durchgeführt. Im letzteren Fall gilt die Gewährleistung für die durch Reparatur wiederhergestellte Funktion. Vor jeder Reparatur wird eine Prüfung durchgeführt. Sollte diese Prüfung ergeben, dass das Gerät irreparabel ist oder dass kein Fehler festgestellt werden kann, wird eine Bearbeitungspauschale für den entstandenen Aufwand berechnet. Wird die Reparatur von EPS-Elektronik durchgeführt, ist die Prüfung in den Reparaturkosten enthalten und wird nicht gesondert berechnet.

(5) Bei einer Prüfung wird auf offensichtliche oder für das jeweilige Steuergerät typische Fehler geprüft. Eine 100%ige Prüfung von elektronischen Komponenten unter Berücksichtigung aller Einflußgrößen und Variationen im komplexen Fahrzeugsystem ist weder technisch noch wirtschaftlich in jedem Fall durchführbar. Wir behalten uns daher vor, nach unserem Ermessen die Prüfung zu beenden, wenn kein Fehler zu lokalisieren ist. Die Bearbeitungspauschale für die Prüfung wird in jedem Fall berechnet.

(6) Die schriftlichen Angebote von EPS-Elektronik sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Mündliche Abreden oder Zusicherungen sind ohne unsere schriftliche Bestätigung unwirksam.

(7) Durch Erteilen eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und verpflichtet sich, die bestellte Ware oder Dienstleistung abzunehmen. Zum Vertragsschluss kommt es durch unsere Auftragsbestätigung mit Zusendung der Zahlungsinformationen (bei Vorkasse) oder durch Zusendung der Ware (bei Nachnahme), ggf. nach erfolgter Prüfung oder Reparatur. Austausch- und Neugeräte werden bei Versand der Auftragsbestätigung für den Käufer reserviert. Erfolgt die Zahlung bei Vorkasse später als 7 Werktage nach Versand der Auftragsbestätigung, sieht sich EPS-Elektronik nicht mehr an die Reservierung gebunden und behält sich einen Rücktritt vom Kaufvertrag vor. Fernmündlich erteilte Aufträge sind von uns erst angenommen, wenn wir sie auf Wunsch des Käufers unverzüglich ausführen oder innerhalb einer Frist von 4 Arbeitstagen schriftlich bestätigen. Bei unverzüglicher Lieferung verzichtet der Käufer auf eine schriftliche Bestätigung. Hat der Käufer eine Prüfung in Auftrag gegeben, erhält er mit dem Prüfergebnis einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, wenn sie technisch machbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Reparatur wird erst nach erneuter schriftlicher Auftragserteilung durchgeführt.

(8) Vertragsschluss bei Artikeln, die im Angebotsformat Auktion eingestellt sind (ebay):
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website gibt EPS-Elektronik ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. EPS-Elektronik bestimmt dabei einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Zusätzlich bestimmt EPS-Elektronik bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, einen für den Käufer nicht sichtbaren Mindestpreis.
b) Der Käufer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
c) Der Vertrag zwischen EPS-Elektronik und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch EPS-Elektronik der Höchstbietende ist, es sei denn, EPS-Elektronik war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Der Vertrag kommt allerdings bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, nicht zustande, wenn das Gebot des Käufers den Mindestpreis nicht erreicht.

(9) Vertragsschluss bei Festpreisartikeln (ebay)
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" oder "Sofort+ Neu" gibt EPS-Elektronik ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab (Festpreisangebot). EPS-Elektronik bestimmt dabei einen Festpreis, zu dem das Angebot unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion zu diesem Festpreis angenommen werden kann. Zusätzlich kann das Festpreisangebot von EPS-Elektronik mit den Optionen "Preis Vorschlagen" oder "Sofortige Zahlung erforderlich" versehen werden.
b) Der Vertrag zwischen EPS-Elektronik und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer über die Bieten-Funktion ein Gebot in Höhe des Festpreises abgibt. Abweichend davon kommt der Vertrag im Rahmen der Option "Sofortige Zahlung erforderlich" erst dann zustande, wenn der Käufer den Zahlungsprozess über PayPal erfolgreich abgeschlossen hat.
c) Gibt der Käufer im Rahmen der Option "Preis vorschlagen" ein Gebot ab, das unter dem Festpreis liegt, kommt ein Vertrag zustande, wenn EPS-Elektronik das Gebot annimmt. Unterbreitet EPS-Elektronik dem Käufer ein Gegengebot, gilt das Gebot als abgelehnt. In diesem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer das Gegengebot annimmt. Gebot und Gegengebot sind bindend und behalten für 48 Stunden ihre Gültigkeit.

(10) ABS-Steuergeräte sollen möglichst ohne Hydraulikblock zur Prüfung, Reparatur oder im Tauschzu uns geschickt werden, da es durch das Gewicht des Hydraulikblocks zu Transportschäden am Steuergerät kommen kann. Für diese Schäden haften wir nicht. Wenn der Hydraulikblock dennoch mitgeschickt wird, berechnen wir wegen des erhöhten Arbeitsaufwands mindestens 10 € zusätzlich. Bei Versenden des Hydraulikblocks müssen die Hydraulikanschlüsse versiegelt sein, um sie vor Verschmutzung zu schützen. Nicht richtig versiegelte Hydraulikblöcke sind für den Wiedereinbau ins Fahrzeug nicht mehr geeignet.

(1) Unterliegt der Vertragsabschluss den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, hat der Käufer ein Widerrufsrecht. Sofern er als Verbraucher handelt, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Wird der Käufer nicht vor Vertragsabschluss in Textform über sein Widerrufsrecht informiert, wie es z.B. bei Vertragsabschluss auf einem elektronischen Marktplatz wie ebay der Fall ist, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Die Widerrufsbelehrung wird dem Käufer spätestens nach Vertragsabschluss in Textform übermittelt. Die Frist beginnt am Tag nachdem der Käufer die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat, bei Dienstleistungen nach Vertragsschluss und Empfang der Widerrufsbelehrung in Textform (§ 312 d Abs. 2 BGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. (§ 312 d Abs. 3 BGB).

(2) Der Widerruf ist zu richten an:

EPS-Elektronik
Inhaber Enrik Peter
Neue Str. 16
38685 Langelsheim
Email an EPS-Elektronik
Fax: 05326 - 978641

(3) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer der Firma EPS-Elektronik die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Firma EPS-Elektronik insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt insbesondere für Neugeräte oder generalüberholte Austauschgeräte, die bereits in ein Fahrzeug eingebaut und / oder durch Programmierung angepaßt wurden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.

(4) Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von EPS-Elektronik zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muß der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.

  • § 4 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen von EPS-Elektronik.

(2) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen. Zahlungen werden, wenn nicht anders vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen, ab Rechnungsdatum sofort rein netto ohne Abzug fällig. Zahlungen können bar, durch Vorausüberweisung oder per Nachnahme geleistet werden.

(3) Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

(4) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten.

(5) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(6) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

  • § 5 Lieferungen, Liefertermine, Gefahrübergang

(1) Die Wahl der Transportwege und der Transportmittel geschieht mangels besonderer Weisung durch EPS-Elektronik.

(2) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich der (ggf. im eBay-Angebot aufgeführten) Zahlungsbestimmungen von EPS-Elektronik, bei Neuware und bei Austauschgeräten unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse, bei Prüfung und Reparatur unverzüglich nach Durchführung der vereinbarten Dienstleistung. Von EPS-Elektronik genannte Rücksendetermine für zugeschickte Steuergeräte sind unverbindlich, wenn sie nicht als verbindlicher Termin schriftlich bestätigt wurden. Beim Überschreiten von schriftlich bestätigten verbindlichen Terminen kann der Käufer vom Auftrag zurücktreten. Schadensersatz kann er nur verlangen, wenn EPS-Elektronik grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen berechtigen in keinem Fall zu Schadenersatzansprüchen, auch nicht aus Folge- oder Vermögensschäden.

(3) a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass bei erkennbaren Transportschäden die Ware nicht angenommen werden darf. Sonstige Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen.
b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht auf den Käufer über, sobald EPS-Elektronik den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

  • § 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen Eigentum von EPS-Elektronik (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von EPS-Elektronik nicht zulässig.

  • § 7 Preise

(1) Für Verbraucher gilt: Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand bzw. die Dienstleistung versteht sich als Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten sowie Nachnahmegebühren, die gesondert ausgewiesen werden.

(2) Für Unternehmen gilt einschränkend: Listen- und Katalogpreise sind unverbindlich. EPS-Elektronik stellt stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung. Die Festsetzung der Preise erfolgt unter der Bedingung gleichbleibender Einkaufspreise, Arbeitslöhne, Steuern und sonstiger Kosten. Zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertag oder auch mit rückwirkender Kraft eintretende kostenverändernde Umstände berechtigen EPS-Elektronik, den Preis entsprechend anzugleichen.

(3) Bei Austauschgeräten gilt der vereinbarte Preis, wenn spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang der Ware das defekte Kundengerät im Tausch an EPS-Elektronik geliefert wird. Bei Postversand hat die Lieferung als versichertes Paket zu erfolgen. Wird die Frist von 7 Werktagen überschritten, ist EPS-Elektronik berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30,- € zu fordern. Ist das defekte Gerät nach 30 Tagen noch nicht bei EPS-Elektronik eingegangen, kann Schadensersatz in Höhe von 200,- € gefordert werden. Erhalten wir fristgerecht vom Kunden ein nicht reparaturfähiges oder nur mit erhöhtem Aufwand reparaturfähiges Altgerät (z.B. verbrannt, durch Wasserschaden oder durch unqualifizierte Reparaturversuche beeinträchtigt) oder ein Altgerät mit beschädigtem Gehäuse, so berechnen wir einen Aufpreis, dessen Höhe je nach Sachlage unterschiedlich sein und sich am Mehraufwand für die Reparatur oder Wiederbeschaffung bemißt. Der Kunde hat nach Erhalt der Rechnung die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen den Handel rückgängig zu machen. In diesem Fall senden wir das Altgerät zurück und erstatten den bezahlten Betrag für das Austauschgerät, verringert um eine Bearbeitungspauschale für die Wareneingangsprüfung sowie die angefallenen Versandkosten, sobald wir das von uns gelieferte Austauschgerät zurückerhalten haben. Die Bearbeitungspauschale für die Wareneingangsprüfung müssen wir berechnen, da wir das zurückgeschickte Austauschgerät nicht ungeprüft verkaufen können.
Ist die Frist von 7 Tagen verstrichen, werten wir dies als Einverständnis des Kunden mit dem Aufpreis. Das zugesandte Altgerät wird nach dieser Frist, wenn möglich, instandgesetzt oder vorschriftsmäßig entsorgt, eine Rückabwicklung des Handels mit Rücksendung des Altgeräts ist dann nicht mehr möglich.

(4) Bei Prüfungen wird eine Bearbeitungspauschale berechnet für Öffnen des Geräts sowie Begutachtung oder Prüfung. Die Bearbeitungspauschale wird in jedem Fall berechnet, auch wenn sich kein Fehler feststellen läßt.

  • § 8 Rücktritt

(1) EPS-Elektronik ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.

(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

  • § 9 Gewährleistung und Garantie

(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) EPS-Elektronik trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. EPS-Elektronik ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Beim Erwerb eines generalüberholten Austauschgeräts ist die Rückgängigmachung des Vertrages nicht möglich, wenn das vom Kunden gelieferte defekte Altgerät bereits instandgesetzt, veräußert oder entsorgt wurde. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.

(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für EPS-Elektronik und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und EPS-Elektronik erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind EPS-Elektronik innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet EPS-Elektronik nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr.

(3) Liefert EPS-Elektronik zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann EPS-Elektronik vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen EPS-Elektronik.

(5) Die gesetzliche Gewährleistung gilt bei generalüberholten Austauschgeräten oder Reparaturen mit Generalüberholung für die einwandfreie Funktion des gesamten Geräts, bei Reparaturen für einwandfreie Funktion der instandgesetzten Bestandteile. Ausgeschlossen sind Schäden durch Wasser, Brand, Öl, unsachgemäßen Einbau, Fehler am Fahrzeug, Fremdeinwirkung, etc. Die Gewährleistung erlischt bei Öffnung des Geräts oder Beschädigung des Siegels.

  • § 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet EPS-Elektronik nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch EPS-Elektronik oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von EPS-Elektronik gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Insbesondere haften wir - unter Berücksichtigung des Vorstehenden - nicht für Kosten des Ein- und Ausbaus sowie Folgeschäden am Fahrzeug, dessen Benutzbarkeit, ideellem oder historischem Wert.

(3) Bei einer Reparatur oder Prüfung kann es vorkommen, das vorgeschädigte Bauelemente vollends zerstört werden, und somit das Steuergerät unreparabel ist. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.

(4) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots auf dem eBay-Marktplatz oder auf unserer Website http://www.eps-elektronik.com.

  • § 11 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von EPS-Elektronik. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

  • § 12 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen , letzte gültige Fassung vom 09.11.2009

 

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letztes Update: 11.3.2010

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